Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) der Otto-Ubbelohde-Schule

Der Klassenelternbeirat

Die einzelnen Klassen wählen aus Ihrer Elternschaft den Klassenelternbeirat und Klassenelternbeiratsvertreter. Gewählt wird in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für zwei Jahre, spätestens 6 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres. Alle Klassenelternbeiräte und Klassenelternbeiratsvertreter bilden gemeinsam den Schulelternbeirat . Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand für zwei Jahre. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen (siehe Hessisches Schulgesetz § 100ff - Elternrechte).


Vorsitzende: Frau Pohl-Klimczak

Stellvertreter: Herr Franke

Schriftführer: Herr Kah


2a: Frau Newel, Herr Franke

2b: Frau Paul

3a: Herr Hütten

3b: Herr Kah

4a: Herr Schneider

4b: Frau Thormählen

5a: Frau Pohl-Klimczak

5b: Herr Grote

6a: Frau Köhler

6b: Frau de Brasi, Frau Terörde

Intensivklasse 1: Frau Kuksenko

Intensivklasse 2: Frau Guliyeva



Ziele und Aufgaben

Wichtig für die gewählten Klassenelternbeiräte und Klassenelternbeiratsvertreter sind Gespräche mit der Klassenlehrerin beziehungsweise dem Klassenlehrer. Je besser das Verhältnis, umso erfolgreicher ist die gemeinsame Arbeit im Interesse der Kinder. Daher sollte der Elternbeirat regelmäßig Gespräche führen und versuchen, in offener Aussprache die anstehenden Fragen zu erörtern. Es ist deshalb empfehlenswert, gleich nach der Wahl einen Termin für ein erstes Gespräch mit der Lehrkraft zu vereinbaren. Was hier zum Verhältnis zwischen Elternbeiräten, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gesagt ist, gilt selbstverständlich auch für das Verhältnis zu den übrigen Lehrkräften und der Schulleitung beziehungsweise anderen Personen, die in der Schule eine Funktion ausüben.
So ergeben sich folgende typische Aufgaben für Klassenelternbeiräte:


  • Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung
  • organisiert und leitet bzw. moderiert den Elternabend
  • Mitglied im Schulelternbeirat und u.a. dort Interessensvertretung der Klasse
  • schulische Informationen an die Eltern der Klasse weiterleiten
  • Mithilfe bei der Organisation schulischer Aktivitäten, bei denen Eltern eingebunden sind: "Helfer" aus der Klassengemeinschaft finden
  • falls gewünscht Elternstammtisch organisieren
  • mit der Klassenlehrkraft gemeinsam Aktionen und Feste im Jahresverlauf planen und organisieren
    (Bsp.: Weihnachtsbacken, Bastelnachmittag, Klassenfest, Theaterbesuche, ...)
  • Führen der Klassenkasse bzw. einen Kassenwart finden
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternbeirats

Der Schulelternbeirat

  • Der Schulelternbeirat trifft sich in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Halbjahr, zu gemeinsamen Sitzungen, an denen auch die Schulleitung teilnimmt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des SEB lädt hierzu ein.
    Die Mitglieder des Schulelternbeirats informieren die Eltern ihrer Klassen über die Inhalte der Sitzungen (Berichte und Infos der Schulleitung, Diskussion und Austausch von Schwerpunktthemen etc.) und geben Elternfragen, Elternwünsche und Kritikpunkte weiter. Die Elternbeiräte sind direkte Informationsvermittler zwischen Eltern und Schule. Die Eltern unserer Schule haben die Entwicklung der Schule entscheidend mitgetragen. Sie arbeiten gemeinsam mit dem Kollegium und der Schulleitung an der Weiterentwicklung des Schulkonzeptes beziehungsweise des Schulprogramms. Aus diesem Engagement haben sich die folgenden Themen- Aufgabenschwerpunkte für den Schulelternbeirat entwickelt:
  • Erhalt der 6-Jährigkeit an der OUS und die Weiterentwicklung dieses Schulkonzeptes
  • Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit Schulleitung und Förderverein
  • Koordination von Arbeitsgruppen z.B. Turnhalle, Schulhofgestaltung, Schulprogramm etc.
  • Entscheidung über Verwendung von Elternspende, Präsente, Feste, Zuschüsse für Klassenfahrten.


Die Schulkonferenz

Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz: Gemäß § 131 des Schulgesetzes besteht die Schulkonferenz der OUS aus 11 Mitgliedern. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Wahl von jeweils 5 Lehrern und 5 Eltern wird in getrennten Wahlversammlungen, der Gesamtkonferenz und der Schulelternbeiratssitzung, durchgeführt. Eltern, die nicht Mitglied des Schulelternbeirates sind, benötigen für Ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

Wahl der Delegierten zur Wahl des Stadtelternbeirates: Die Schulelternbeiräte aller Schulen wählen aus ihrer Mitte die Delegierten zur Wahl des Stadtelternbeirats. Alle Delegierten wählen dann für zwei Jahre nach Schulformen getrennt die 19 Mitglieder des Stadtelternbeirats. Der SteB - Vorstand besteht aus 1 Vorsitzende/r, 1 stellv. Vorsitzende/r und 3 Beisitzern.


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